Die
neue Stadt Euskirchen
wurde
bald nach 1302
Sitz des Schöffengerichts.
Vorsitzender
des Gerichts
war der Schultheiß.
Er war ein Beamter des Landesherrn.
Dazu
kamen die Schöffen.
Das waren Bürger der Stadt,
die vom Landesherrn auf Lebenszeit
ernannt
wurden.

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Das
Schöffengericht
war zuständig
für Kriminalfälle und Streitigkeiten,
die sich in der Stadt ereignet hatten.
Hatte
ein Mann auf dem Markt betrogen, musste er vor das Schöffengericht.
Hielten die Schöffen ihn für schuldig, wurde er an den Pranger gestellt.
Dann konnten alle Marktbesucher
den Übeltäter sehen und ihn verspotten.

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